Während des Jahressymposiums 2021 hatte sich auf Initiative von Inge Seiffge-Krenke eine Arbeitsgruppe aus 10 Kinder– und  Jugendlichen- sowie 10 Erwachsenenpsychotherapeut*innen parallel zusammen gefunden, um  eine Stellungnahme zu den verfahrensbezogenen Richtzahlen der zu verabschiedenden Musterweiterbildungsordnung zu formulieren.  Das Positionspapier wurden dem Vorstand der DGPT und Mitgliedern des Expertengremiums der BPtK zugesandt.

Die Teilnehmer*innen der AG-Weiterbildung waren sich in dem Zusammenhang einig, dass die Unterscheidung von tiefenpsychologisch–fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie als zwei getrennte Verfahren künftig in eine einheitliche Weiterbildung in Psychodynamischer Psychotherapie überführt werden sollte, als ein Verfahren mit einem theoretischen Kontext, aber hinsichtlich Frequenz und Setting an die jeweiligen klinischen Notwendigkeiten angepasst.

Die Umsetzung einer solchen Forderung zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie zur Folge haben, die möglicherweise mit einer drastischen Reduzierung der jetzt noch gesicherten Stundenkontingente einhergehen würde. Vor diesem Hintergrund sahen die Teilnehmer*innen erst einmal davon ab, eine solche fachlich überaus sinnvolle Forderung zu formulieren, ohne diese deshalb von der Agenda zu nehmen.